Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermietung der Ferienwohnung „Haus Daniela“, Bad Zwischenahn, Heinrichstr. 14.

Sehr verehrter Gast,

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und uns (Vermieter). Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB anerkennen, sobald Sie den Mietvertrag unterzeichnet zurückgesendet haben bzw. gegen die Buchungsbestätigung und deren Inhalt nicht unverzüglich Einwände erheben.

§ 1 Abschluss des Vertrages

Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienunterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-Mail) dem Gast zugesandt.

Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch (für alle mitreisenden Gäste).

§ 2 Leistungen, Preis und Bezahlung

Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienunterkunft bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, den für die Überlassung der Ferienunterkunft vereinbarten Preis des Vermieters zu bezahlen.

Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom) ein.

Mit Abschluss des Vertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (siehe § 5 a). 

Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags 4 Wochen vor Anreise, bei kurzfristiger Anmietung den Gesamtbetrag in bar bei Anreise.

Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung spätestens 8 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

§ 3 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten

Der Gast hat die ihm überlassene Ferienunterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

Beim Verlassen der Ferienunterkunft ist darauf zu achten, dass Fenster und Türen geschlossen werden, um eventuelle Schäden durch Unwetter oder Fremdeindringen zu verhindern. Ebenso ist darauf zu achten, Licht und Geräte auszuschalten und auch die Heizkörper auf niedrige Stufe zu drehen, um unnötige Energieressourcen zu verschwänden. 

In der Ferienunterkunft ist allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt.

In der Ferienunterkunft ist der Müll zu trennen, hierfür stehen die verschiedenen Behäter bereit und eine Erklärung, wie getrennt wird, finden Sie in der Infomappe. Die Ferienunterkunft ist bei Abreise besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen, dazu gehört die Leerung der Abfallbehälter im Haus und Entsorgung von Leergut.

§ 5 Rücktritt des Gastes (Abbestellung / Stornierung)

Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Bei einem Rücktrittdes Gastes vor Vertragsbeginn werden folgende Stornungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt:

Ab 8 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises,

ab 6 Wochen vor Vertagsbeginn 30% des vereinbarten Preises,

ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 60% des vereinbarten Preises,

ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 90% des vereinbarten Preises.

Bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100% des vereinbarten Preises.

Als Berechnungsgrundlage des Zeitraums gilt der Tag, an dem der Rücktritt beim Vermieter eingegangen ist. Zur Vermeidung von Stornogebühren empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

§ 6 Rücktritt des Vermieters

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in § 2c genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichem gerechfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

— höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

— die Ferienunterkunft unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.

Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.

§ 7 Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leisungen.

Weist die gemietete Ferienunterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht, dies gilt auch ausdrücklich für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienunterkunft verwahrt oder hinterlässt.

Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anbieter haftet wegen Vorsatzes,

Rechtswahl und Gerichtsstand: Es findet deutsches Recht  Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

§ 8 Haftung für Hundehalter

Die Haltung von Hunden ist in der Ferienunterkunft nicht erlaubt

Sollte der Gast ein oder mehrere Hunde mitbringen und diese verursachen einen Schaden, unerheblich ob Sachschaden / Flurschaden / Personenschaden, ist der Gast für jegliche Schäden verantwortlich und muss den Schaden ersetzen. Sollten Flöhe in die Ferienwohnung eingeschleppt werden, dann ist der Vermieter berechtigt, eine Kammerjägerfirma zu beauftragen, die diesen Mangel beseitigt. Die entstehenden Kosten trägt der Gast.

§ 9 An- und Abreise

Die Ferienunterkunft steht am Anreisetag regelmäßig ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart.

Die Belegung der Ferienunterkunft kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen, die Höchstzahl der Belegung betrifft 2 Personen. Sollten Sonderabsprachen getroffen werden, dann müssen diese vertraglich festgehalten sein. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.

Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Eine spätere Abreise ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

Der Gast ist verpflichtet vor der Abreise alle Fenster und Außentüren zu schließen und die Unterkunft besenrein zu hinterlassen. Ferner sind alle Schlüssel dem Vermieter wieder auszuhändigen, bei Nichtantreffen des Vermieters sind diese in der Ferienunterkunft auf dem Küchentisch zu hinterlassen und die Haustür zuzuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die Schließung der Tür zu überprüfen.

Der Gast hat bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel dem Vermieter Schadenersatz für deren Neuherstellung und eventuellen Einbau neuer Schlösser und ggf. Folgeschäden zu leisten.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. durchführbbaren Bestimmung verfolgt haben.

26160 Bad Zwischenahn, den 03.08.2024